AAltersgrenzen:
Mindestalter: 28 Jahre – Höchstalter: 45 Jahre für die Übernahme eines Neugeborenen.
Familiengröße:
In der Regel sollen nicht mehr als 4 Kinder (eigene Kinder und Pflegekinder) unter 12 Jahren in der Familie betreut werden.
Eigene Kinder:
Pflegeeltern müssen keine eigenen Kinder haben. Haben sie aber Kinder, dann sind deren Alter und die Geschwisterbeziehungen wichtig.
Stabilität der Familie:
Pflegeeltern müssen keine perfekten Familien/keine perfekten Eltern sein. Von ihnen wird aber eine positive Bewältigung bisheriger schwieriger Lebenssituationen erwartet, um dem Pflegekind in Krisensituationen Sicherheit geben zu können.
Intaktes soziales Umfeld:
Für die Aufnahme eines fremden Kindes ist auch das soziale Umfeld wichtig. Eine Pflegefamilie soll gesellschaftlich und sozial nicht isoliert leben.
Gesundheit:
Pflegeeltern müssen körperlich, geistig und psychisch in der Lage sein, ein Kind zu betreuen.
Geeignete Wohnverhältnisse:
Die Pflegeeltern müssen über Wohnverhältnisse verfügen, die den Bedürfnissen des Kindes angemessen sind.
Finanziell stabil:
Pflegeeltern müssen geordnete finanzielle Verhältnisse haben. Existenzgefährdende Schulden dürfen nicht vorhanden sein.
Keine Vorstrafen:
Pflegeeltern dürfen keine Vorstrafen haben, die das Wohl des Kindes gefährden können (z.B. wegen Gewalt, sexuellen Missbrauchs).
Besuch des Pflegeelternvorbereitungskurses
(aus Pflegeelternbroschüre)
Aufnahme nicht möglich
Wann ist eine Aufnahme eines Pflegekindes nicht möglich?
– Gewalt in der Familie
– fehlende Bereitschaft der Pflegeeltern zur Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt.
– fehlende Bereitschaft der Pflegeeltern zur Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem.
– gefährdete materielle Existenzgrundlage der Familie
– ungeeignete Wohnverhältnisse
– Zugehörigkeit zu einer Sekte
– Ansteckende oder schwere körperliche beziehungsweise psychische Erkrankungen.
– Alkohol- oder Drogensucht